Defibrillator Vorschrift

Pro Jahr sterben in der Schweiz ausserhalb von Krankenhäusern über 8`000 Menschen durch den plötzlichen Herztod. Dieser tritt häufig als Folge von Kammerflimmern ein. Ein Defibrillator ist das einzig wirksame Mittel um das Leben der betroffenen Person zu retten.

In Firmen und öffentlichen Gebäuden ist ein Defibrillator ein potentieller Lebensretter.

Verpflichtend ist die Einführung von Defis in öffentlichen Gebäuden zwar nicht, doch man kann mit ihnen nicht nur den eigenen Mitarbeitern sondern auch Besuchern und anderen Hilfesuchenden im Ernstfall das Leben retten. Wichtig für Defibrillatoren in öffentlichen Einrichtungen ist eine gute Erreichbarkeit. Das Gerät sollte in einem stark frequentierten Bereich untergebracht werden, damit man es schnell finden kann.



Pflicht für Defibrillator in der Schule bzw. im Kindergarten

Bei der Anwendung von Defibrillatoren an Kindern gibt es keine zu grossen Unterschiede zu einem Erwachsenen. Ein Standard-Defibrillator kann ohne Bedenken auch an Kindern und Jugendlichen angewendet werden. Eine Pflicht, Defibrillatoren in Schulen oder Kindergärten zur Verfügung zu stellen gibt es nicht. Doch allgemein gilt wieder: Defibrillatoren retten Leben und sind eine nützliche und manchmal nötige Hilfestellung im Rahmen der Ersten Hilfe.



Auch ohne eine gesetzliche Verbindlichkeit ist es ratsam AEDs vor Ort zu haben

Herzrhythmusstörungen, die zum plötzlichen Herztod führen können, sind meist unvorhersehbar und können auch bei scheinbar gesunden Menschen eintreten. Die Überlebenschancen in solch einem Fall sinken ohne den Einsatz eines Defibrillators rapide. Einige Menschen sind der Meinung, die Gesetzgebung muss sich ändern, denn noch gibt es keine Pflicht für Defibrillatoren. Doch auch ohne eine gesetzliche Verbindlichkeit ist es ratsam AEDs vor Ort zu haben.