Bei der Frage, wann ein Defibrillator angeschafft werden soll, kann die Gefährdungsbeurteilung zu Grunde gelegt werde:
- Grösse des Betriebs
- das Alter der Anwesenden
- Spezielle betriebliche Gefahren (z. B. Elektrizität)
- Wartezeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes (über 3 bis 5 Minuten ab Ereignis)
Hat man einen Defibrillator angeschafft, sollte er in einem öffentlichen Bereich untergebracht und mit einem Defibrillator-Hinweisschild gekennzeichnet werden.