Defibrillator Pflicht

Auch wenn es vom Gesetzgeber noch keine Pflicht zur Bereitstellung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) gibt, hat sich eine Vielzahl an Unternehmen selbst verpflichtet flächendeckend aktiv zu werden und AEDs in Ihren Einrichtungen zu Verfügung zu stellen.

​Wann sollte ich einen Defibrillator (AED) anschaffen?

Bei der Frage, wann ein Defibrillator angeschafft werden soll, kann die Gefährdungsbeurteilung zu Grunde gelegt werde:

  • Grösse des Betriebs
  • das Alter der Anwesenden
  • Spezielle betriebliche Gefahren (z. B. Elektrizität)
  • Wartezeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes (über 3 bis 5 Minuten ab Ereignis)


Hat man einen Defibrillator angeschafft, sollte er in einem öffentlichen Bereich untergebracht und mit einem Defibrillator-Hinweisschild gekennzeichnet werden.