AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der resQshock GmbH, nachfolgend resQshock genannt (ab 01.01.2014)

1. Gültigkeit

Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte von resQshock soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Mit der Erteilung der Bestellung anerkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen; abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von resQshock ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.

2. Verbindlichkeit

Preis-, Sortiments- und Modelländerungen sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Eine Annullierung fest erteilter Aufträge seitens des Käufers erfordert das schriftliche Einverständnis von resQshock. Wer somit einen Kaufvertrag online über das Internet, am Telefon oder per E-Mail abschliesst, hat kein generelles Rücktrittsrecht. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn er vertraglich vereinbart wurde oder der Verkäufer seine gesetzlichen Vertragspflichten nicht erfüllt. Bei Rücksendungen von fest bestellter Ware behalten wir uns das Recht vor, eine Unkostengebühr zu erheben.

3. Preise

Die Verkaufspreise verstehen sich in Schweizer Franken ab resQshock, ohne Verpackung, exklusive Mehrwertsteuer. Rabatte sowie Versand- und Verpackungskosten richten sich nach den in den Preislisten bzw. auf den Rechnungen festgehaltenen Grundsätzen.

4. Versand

Die Art des Versandes erfolgt nach Wahl der resQshock. Die Kosten für Verarbeitung und Versand kann nach Grösse, Gewicht und Aufwand variieren (mindestens 18 CHF). Preisänderungen vorbehalten.

Sperrgut-Transporte oder vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen wie Express-Sendungen, Transportversicherungen, usw. werden separat verrechnet.

5. Zahlung

Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist die Rechnung innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Hält der Käufer den Zahlungstermin nicht ein, fällt er ohne zusätzliche Mahnung in Verzug, und resQshock ist berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% zu verlangen. Zahlung durch Verrechnung ist ausgeschlossen. resQshock behält sich das Recht ein, Forderungen an Dritte abzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der resQshock. Der Käufer ermächtigt resQshock, auf Kosten des Käufers die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen und verpflichtet sich, alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

7. Lieferung, Gefahrenübergang

Die resQshock genannten Lieferfristen sind unverbindlich.

Die Parteien vereinbaren, dass die Geltendmachung von Schadenersatz - soweit gesetzlich zulässig - in jedem Fall ausgeschlossen ist. Termine werden von resQshock angemessen verschoben, wenn Hindernisse, wie z.B. Naturereignisse, Verkehrsstörungen, Unfälle und Krankheit, Betriebsstörungen, jegliche verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen, auftreten, die ausserhalb des Willens von resQshock liegen. Ebenso steht resQshock bei Auftragsergänzung oder -abänderung das Recht zu, Termine angemessen zu verschieben.

resQshock ist in der Wahl der zweckmässigen Versand- bzw. Transport- und Verpackungsart auf Kosten des Kunden frei. Teillieferungen sind zulässig. Ist der Lieferort am Liefertermin für resQshock nicht zugänglich, hat der Kunde rechtzeitig den neuen Lieferort zu bestimmen und resQshock die daraus entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.

Nutzen und Gefahr (Untergang und Beschädigung) gehen mit Verlassen von resQshock oder dem jeweiligen Lieferanten auf den Käufer über (=FCA, frei Frachtführer, gemäss ICC Incoterms 2010). Allfällige Versicherungen sind Sache des Käufers und werden von resQshock nur auf spezielles Ersuchen und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

8. Prüfung und Abnahme der Ware

Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Allfällige Mängel oder Fehllieferungen sind sofort, spätestens innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich bekanntzugeben.

Bei verspäteter Meldung gelten die Lieferungen als genehmigt und es entfällt jede Gewährleistung.

9. Waren mit Ablaufdaten

Verschiedene Medizinprodukte im Sortiment von resQshock haben ein Ablaufdatum (insbesondere steril verpackte Ware). resQshock ist bestrebt, dem Kunden möglichst lang haltbare Ware zuzusenden. Auch im Interesse des Kunden (kürzere Lieferfristen, Möglichkeiten zum Bezug von Kleinmengen etc.) hält resQshock von diesen Produkten einen angepassten Vorrat. Es ist deshalb möglich, dass Waren bis zu 20% der angegebenen Haltbarkeit beim Versand abgelaufen ist. Wird dieser Wert überschritten, kann resQshock die Ware mit einem entsprechenden Rabatt versenden.

10. Gewährleistung, Haftung für Mängel

resQshock haftet gegenüber dem Käufer nach kaufrechtlichem Gewährleistungsrecht. Produkthaftungsansprüche sind gemäss Produkthaftungsgesetzt beim Hersteller geltend zu machen. Daher übernimmt resQshock keine Gewährleistung oder Haftung in Bezug auf die Produkte der jeweiligen Hersteller und tritt an dessen Stelle sämtliche Ansprüche gegen den Hersteller an den Kunden ab. Sämtliche diesbezüglichen Ansprüche sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt wo nicht schriftlich anderes vereinbart wurde 12 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab resQshock. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn die Ware durch den Käufer oder durch Dritte unsachgemäss behandelt oder beschädigt wird. Bei eindeutigen Produktfehlern, die gemäss Ziffer 8 gemeldet wurden, erhält der Käufer gegen Rückgabe der mangelhaften Ware gleiche, mängelfreie Ware oder hat – bei Geräten – Anspruch auf kostenlose Reparatur bzw. Ersatz des mangelhaften Teiles.

Bei Lieferung von Geräten mit Garantieschein gelten die besonderen Bestimmungen des Garantiescheins.

Jede weitergehende Gewährleistung und Haftung der resQshock, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, wird ausgeschlossen. Insbesondere bestehen keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und/oder die den Wert der beanstandeten Ware übersteigen.

11. Warenrücknahme/ -umtausch

Beanstandungen sind innerhalb 24 Stunden schriftlich anzubringen.

Der Lieferant ist nicht verpflichtet, bestellte und mängelfrei gelieferte Ware zurückzunehmen. Keine Rücknahmepflicht besteht insbesondere bei Zubehör und Ersatzteilen.

Es ist dem Lieferanten aber freigestellt, nach vorgängiger schriftlicher Vereinbarung mit dem Käufer Waren gegen Gutschrift zurückzunehmen, sofern diese im Zeitpunkt der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten und fabrikneu sind. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, Rücksendungen des Käufers, die ohne das vorgängige schriftliche Einverständnis des Lieferanten erfolgen, dem Käufer wieder zu übergeben oder dafür eine Gutschrift auszustellen.

Gutschriften werden ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung nicht ausbezahlt, sondern nur an andere Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Käufer angerechnet. Von einer Gutschrift werden abgezogen: Prüfgebühr sowie eventuelle Instandstellungskosten.

Die Rücksendung ist mit dem Lieferschein auf Kosten und Gefahr des Käufers an den vom Lieferanten bezeichneten Ort zurückzuschicken.

Keine Warenrücknahme erfolgt bei beschädigter Ware oder Verpackung sowie bei gebrauchter, verschmutzter und/oder kontaminierter Ware. Sonderbeschaffungen wie z. B. Elektroden und Batterien sind von Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.

Ansonsten ist eine Rücknahme mängelfreier Waren nur ausnahmsweise und aufgrund individueller Vereinbarung möglich.

Die Stornierung von Produkten oder Dienstleistungen kann unter Umständen abgelehnt werden, beziehungsweise es kann in diesen Fällen eine Stornierungsgebühr veranschlagt werden. Bitte kontaktieren Sie Ihren Kundendienstberater, falls Sie einen Auftrag stornieren möchten.

12. Anwendbares Recht, Gerichtstand

Dieses Rechtsverhältnis untersteht materiellem schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwyz.